Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Alle angebotenen Programme werden von deutsch- oder englischsprachigen, örtlichen Reiseleitern geführt. Der Kunde hat sich zu den angegebenen Abholzeiten in der Hotellobby bereitzuhalten. Bei Zuspätkommen von mehr als 30 Minuten ist der Veranstalter berechtigt, von einer Durchführung des Programms zurückzutreten und die allgemeinen Stornogebühren für Nichterscheinen zu berechnen. Die Programme beinhalten die in der Beschreibung erwähnten Leistungen, einschließlich Eintrittsgeldern und Parkgebühren.

2. Abschluss eines Buchungsvertrags / Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde PT. BaliChakra Bhuwana Agung, Veranstalter von balivwtour.com und nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Buchungsbestätigung und eine Vorabrechnung. Eine Buchung kann schriftlich oder mündlich (E-Mail, telefonisch, persönliche Ansprache) durchgeführt werden, muss jedoch immer schriftlich per E-Mail beim Veranstalter vorliegen und von diesem in gleicher Form bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich sofort nach seiner Ankunft auf Bali beim Veranstalter zu melden, um einen Termin für die Zahlungsabwicklung zu vereinbaren.

3. Bezahlung

Tagesausflüge (Tour 1 – Tour 7) können am Ausflugstag direkt an den Reiseleiter bezahlt werden.

Für eine mehrtägige Rundreise, die Hotelbuchungen beinhaltet, ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises mindestens 14 Tage vor Tourbeginn zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Tage vor Tourbeginn zu begleichen. Nach Bezahlung des Gesamtbetrags erhält der Kunde vom Veranstalter einen Originalgutschein (Voucher), der zur Teilnahme an der angegebenen Leistung berechtigt. Ist der fällige Ausflugspreis nicht bis zum vertraglich vereinbarten Ausflugsantritt voll bezahlt, berechtigt dies den Veranstalter, die Buchung zu streichen, und befreit ihn von der Leistungspflicht. Der Veranstalter kann weiterhin vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (siehe Punkt 6) verlangen, wenn dieser kein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

4. Bezahlungsart / Bankverbindung

Nach indonesischem Zahlungsgesetz von Januar 2016 müssen alle Preise in Landeswährung (Indonesische Rupiah) ausgeschrieben werden. Kunden können in Fremdwährung wie US-Dollar, Euro oder Schweizer Franken bezahlen; der ausgeschriebene Preis wird zum Tageskurs umgerechnet. Bei Überweisung in Euro kann der Betrag auf das deutsche oder österreichische Konto des Veranstalters überwiesen werden – innerhalb der Eurozone fallen keine Überweisungsgebühren an. Die Bankverbindung teilen wir mit der Buchungsbestätigung mit.

Die für eine Überweisung anfallenden Kosten jeglicher Art sind vom Kunden selbst zu tragen und können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Der Rechnungsbetrag für eine Überweisung muss spätestens 14 Tage vor Ausflugsantritt beim Veranstalter vorliegen.

5. Leistungen / Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Programm und den auf dem Originalgutschein (Voucher) angeführten Angaben. Buchungen mit Programmabweichungen sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich und schriftlich durchzuführen. Alle Preise verstehen sich einschließlich Steuer pro Person. Ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei einer mehrtägigen Rundreise zusammen mit den Eltern im Zimmer ohne Extrabett) reist frei; vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden 50 % vom Gesamtpreis berechnet.

6. Rücktritt / Kündigung und Umbuchung durch den Kunden / Ersatzperson

Für Tagesausflüge: Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 2 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei. Umbuchungswünsche hinsichtlich Ausflugstermin und Abholhotel sind spätestens 2 Tage vor Ausflugsantritt schriftlich anzuzeigen und werden kostenfrei berücksichtigt. Die pauschalierten Rücktrittskosten (Stornogebühren) betragen 12 Stunden vor Ausflugsantritt 75 %, bei Nichterscheinen zum Ausflug 100 % vom Ausflugspreis. Bei einer späteren Neubuchung eines versäumten Tagesausflugs werden nur 85 % des Verkaufspreises berechnet.

Für eine mehrtägige Rundreise mit Hotelaufenthalt: Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 10 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei; vom 9. Tag bis zum Tag des Reiseantritts wird ein Betrag von 75,00 Euro pro Person berechnet. Treffen schriftliche Umbuchungswünsche hinsichtlich des Ausflugstermins bis einschließlich 14 Tage vor Antritt beim Veranstalter ein, werden diese – sofern durchführbar – kostenlos erledigt. Bei einer späteren Umbuchung werden folgende Kosten berechnet:

Zeitpunkt Stornokosten
14. bis 7. Tag vor Ausflugsantritt 50 %
6. bis 2. Tag vor Ausflugsantritt 75 %
ab einem Tag vor Reiseantritt 100 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Abbruch 100 %

Der Mindestbetrag für eine Buchungsänderung beträgt 75,00 Euro pro Buchung. Bei Nichterscheinen zum Ausflug werden 100 % vom Ausflugspreis berechnet.

7. Leistungs- und Preisänderung

Soweit der Gesamtablauf einer gebuchten Tour nur unwesentlich beeinträchtigt wird, sind Leistungsänderungen und Abweichungen gestattet. Bei erheblichen Änderungen von Hotelpreisen, Gebühren, Tarifen, Steuern, geltenden Wechselkursen u. Ä. ist es dem Veranstalter gestattet, einen Ausflugspreis entsprechend anzugleichen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Ausflugsdatum mehr als 1 Monat liegt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Ausflugsantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Erhöht sich ein Ausflugspreis um mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach unserer Mitteilung ohne Zahlung eines Ersatzanspruches zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen und uns bis 10 Tage vor dem geplanten Ausflug vorliegen.

8. Gewährleistung / Haftung

Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Mangel nicht bewusst herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, dies zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei einer Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Buchungsvertrags durch den Kunden wegen eines Mangels, der ein Programm erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ihm hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat.

9. Anmeldung von Ansprüchen

Will der Kunde gegen den Veranstalter Ansprüche aus dem Reisevertrag oder aus unerlaubter Handlung geltend machen, so hat er diese innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung eines Ausflugs gegenüber dem Veranstalter (PT. BaliChakra Bhuwana Agung, Jalan Ganetri 9 D, Denpasar 80235, Bali – Indonesien) anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem ein Programm dem Vertrag nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

10. Beschränkung der Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Programmabwicklung, sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger (Restaurants, Hotels), die Richtigkeit der Programmbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der ortsgebundenen Möglichkeiten und landestypischen Besonderheiten. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden bei Personenschäden haftet der Veranstalter nach den in Indonesien geltenden Bedingungen.

11. Gesundheitsbestimmungen

Der teilnehmende Kunde hat sich während der Teilnahme an einem Ausflug in normalem Gesundheitszustand zu befinden. Wird eine wesentliche Abweichung – wie Herz- und Lungenbeschwerden, schwere Diarrhö, Fieber oder eine andere Krankheit sowie Schwangerschaft – dem Veranstalter verschwiegen, ist dieser von jeglicher Haftung befreit.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt indonesisches Recht. Gerichtsstand ist Denpasar, Bali, Republik Indonesien.

13. Website-Rechte / Website-Gebrauch

Diese Website und ihr Inhalt einschließlich Design, Bilder, Texte und Logos von „balivwtour.com“ sind Eigentum der in Indonesien ordentlich registrierten Firma PT. BaliChakra Bhuwana Agung mit Sitz in Denpasar 80235, Jalan Ganetri 9 D, Bali – Indonesien. Es ist untersagt, Teile dieser Website ohne schriftliche Erlaubnis zu modifizieren, zu kopieren, zu transferieren, zu reproduzieren, herauszugeben oder zu verkaufen. Der gesamte Inhalt unterliegt dem Copyright nach internationalen Richtlinien.

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